


Nach 35 Jahren verabschiedet sich zum 31.12.2024 unser Tankautomat SV-Klassik (früher SV-010 oder SV-040) in der geeichten Ausführung endgültig in den wohlverdienten Ruhestand. Im Dezember werden bei uns im Haus die letzten Geräte geeicht.
Wir sagen nochmals ganz herzlich "DANKESCHÖN", dass Sie mit ihrem vertrieblichen Engagement zu dieser außerordentlichen Erfolgsgeschichte an der Betriebstankstelle beigetragen haben.
Ab 2025 gilt nun unserem neuen, zukunftsorientierten System (NSC-Reihe) im eichpflichtigen Bereich das volle Vertrauen. Da viele von Ihnen aber ohnehin seit mehreren Jahren auf den PC-basierten Nachfolger NSC-Klassik setzen, wird es keine große Umstellung für Sie geben. Die Automaten sind bereits in großer Stückzahl im Feld und haben ihre Qualitäten unter Beweis gestellt.
Selbstverständlich bleiben SV-Basis und SV-Klassik auch weiterhin dem NOVOTEC-Portfolio erhalten. Wir planen die Automaten so lange anzubieten, wie wir die benötigten Bauteile zu vertretbaren Konditionen beziehen können.

In den letzten Wochen haben uns einige verunsicherte Tankstellenbetreiber kontaktiert, die über die zum Jahresende auslaufende Zulassung unserer SV-/TA-Tankautomatenreihe informiert wurden. Gerne möchten wir mit dieser Stellungnahme Missverständnissen vorbeugen und bei Ihnen erst gar keine Sorgen aufkommen lassen.
Warum läuft die Zulassung aus? Wir, die NOVOTEC GmbH, haben vor ca. 7 Jahren entschieden, dass wir die Eichzulassung unserer SV-/TA-Automatenreihe nicht verlängern werden. Die Entscheidung wurde so getroffen, weil es für die Technologie dieser Automaten (basierend auf Microcontroller) heute modernere Alternativen gibt und die benötigten Bauteile knapper sowie teurer werden. Als Nachfolgemodell haben wir bereits 2016 unsere NSC-Serie eingeführt.
Was ist anders bei der NSC-Serie? Diese Automaten sind PC-basiert und bieten somit ganz andere Service- und Analysemöglichkeiten. Die Benutzerführung ist intuitiv und mehrsprachig. Für Sie als Betreiber ist es ein großer Vorzug, dass vieles über Fernwartung konfiguriert werden kann und nicht bei jeder Kleinigkeit ein Techniker vor Ort kommen muss. Die Automaten der NSC-Serie sind selbstverständlich kompatibel zu allen heute gängigen Bezahlarten (insbesondere kontaktlos mit visualisierten Karten), den wichtigen Flottenkarten und dem Tankstellen-Netz-Deutschland (TND).
Was bedeutet die „auslaufende Zulassung“? Die Eichzulassung der SV-/TA-Automaten läuft am 31.12.2024 aus, so dass ab 2025 nur noch die Automaten der NSC-Serie im eichpflichtigen Bereich in Umlauf gebracht werden dürfen. Bereits in Umlauf befindliche Geräte der SV-/TA-Serie dürfen aber selbstverständlich weiter betrieben werden.
Wir hoffen, diese Informationen waren für Sie hilfreich. Wenn sie weitere Fragen haben oder an einem unverbindlichen Angebot für einen neuen Automaten interessiert sind (bis Sommer 2025 gibt es bei allen teilnehmenden Vertriebspartnern attraktive Sonderkonditionen), stehen wir oder ihr Servicepartner für die Tankstelle sehr gerne zur Verfügung.
Seit Oktober 2022 steht die Baumusterprüfbescheinigung für TSS-PC, den Nachfolger unserer altbewährten Konsole TSK-100, zur Verfügung (Nummer der Bescheinigung: DE-22-M-PTB-0042).
TSS-PC ist geeignet für Betriebstankstellen und kleine öffentliche Tankstellen ohne Tankautomat. Tankfreigaben können manuell an der übersichtlichen Benutzeroberfläche (Touch-Screen) gegeben werden. Es können beliebig viele Anwender erfasst werden, wobei die jeweilige Dienstzeit über ein Schichtprotokoll auszuwerten ist. Im Schichtprotokoll werden die abgerechneten Tankungen mit den Totalisatoren der Säulen abgeglichen, so dass mögliche Unregelmäßigkeiten für den Betreiber direkt zu erkennen sind. Abgeschlossene Tankungen werden in eine Transaktionsliste geschrieben und sind für andere Programme zu exportieren.
Für alle Tankungen kann ein Lieferschein gedruckt werden (otional), der den aktuellen Eichvorschriften genügt. Für die Bezahlung muss der von TSS-Pc gelieferte Betrag in eine (Registrier-)kasse eingegeben werden, die die Anforderungen gemäß GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) erfüllt.
Für Fragen zum Produkt stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Ab sofort steht der Kontaktlos-Leser COR-A10 (Contactless Only Reader) für das Automatenterminal OPP-C60 in unseren ec-Tankautomaten der NSC-Serie zur Verfügung.
Nach langer Entwicklungsarbeit konnten nun der Terminalhersteller CCV sowie unser Netzbetreiber Lavego das langersehnte "grüne Licht" geben. Mit der Kombination aus dem neuen COR und dem hochmodernen Automatenterminal OPP-C60 kann der Tankstellenbetreiber seinen Kunden nun endlich beide Bezahlvarianten bieten: kontaktloses Bezahlen via COR und natürlich nach wie vor kontaktbehaftetes Bezahlen mit den herkömmlichen Ausweisen über den vorhandenen Magnetkarten- bzw. Chip-Leser.
COR-A10 ist nach den aktuellsten Sicherheitsstandards zugelassen. Akustische und optische Signale melden dem Kunden den erfolgreichen Bezahlvorgang. Wie bisher können unsere Partner das Terminal OPP-C60 inkl. Kontaklos-Leser entweder über uns oder direkt beim Netzbetreiber bestellen.
Alle Automaten NSC-200ec werden ab 2020 nur noch mit Kontaktlos-Leser ausgeliefert. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 200,- Euro. Für alle bereits in Betrieb befindlichen ec-Automaten der NSC-Serie werden wir Nachrüstungen anbieten (hierzu in Kürze mehr). Alle ec-Automaten der TA-Serie sind nicht kompatibel zu COR-A10.

Im März 2019 hat das Regierungspräsidium Tübingen darüber informiert, dass in Kürze die Eichgebühren steigen werden.
Der Bundesrat hat am 15.03.2019 die Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und damit eine Erhöhung der Eichgebühren beschlossen. In einem ersten Schritt sollen die Eichgebühren im Durchschnitt um 9,8% angehoben werden, ab dem 1.1.2021 nochmals um durchschnittlich 6,8%.
Zur Begründung der Erhöhung wird Folgendes mitgeteilt:
Aufgrund der Neustrukturierung des Mess- und Eichgesetzes wurde im Jahr 2015 die Mess- und Eichgebührenverordnung geschaffen, mit der die bisher geltende Eichkostenverordnung abgelöst wurde. Die Gebührensätze für die Vornahme individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen müssen regelmäßig und zeitnah an aktuelle Kostenentwicklungen angepasst werden. Basis der im Jahre 2015 geregelten Gebührensätze sind Gebührenberechnungen aufgrund konkreter bzw. anhand von Tarifsteigerungen und Inflationsraten ermittelter Personal- und Sachkostendaten der Jahre 2012 bis 2017. Daher muss nun eine Anpassung der Gebührensätze für die Jahre 2019 bis 2023 erfolgen.